Inhalt: Bekanntmachungen für Seefahrer
- Erstellen von "Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS)" -
Was ist eine BfS?
Es gehört zu den wichtigen Aufgaben des WSA Wilhelmshaven, alle schifffahrtsrelevanten
Maßnahmen zu Ereignissen (z. B. Veränderung der Tonnenposition, Angaben
zu Sperrzeiten, Schleusen- und Brückenöffnungszeiten, Schifffahrtshindernissen)
umgehend bekanntzugeben, die zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
beitragen können.
Bei Vorausbekanntmachungen, das sind BfS über bevorstehende Maßnahmen,
die in absehbarer Zeit durchgeführt werden, werden durch ein "P"
- Preliminary - vor der laufenden Nummer gekennzeichnet. Die BfS wird so abgefasst,
dass vor der Vollzugsnachricht keine weitere BfS notwendig ist. Sie soll, wenn
möglich, mindestens zwei Monate vor dem Beginn der Arbeiten veröffentlicht
werden.
Eine "T" - Temporary - Nachricht wird herausgegeben, wenn Störungen
oder ähnliche Ereignisse vorliegen und wenn ihre voraussichtliche Dauer
bzw. die bis zu ihrer Behebung erforderliche Zeit die Herausgabe einer BfS sinnvoll
erscheinen lässt.
P- und T- Berichtigungen werden wegen der begrenzten Geltungsdauer vom Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und von den Vertriebs- und Auslieferungsstellen
nicht in die Karten eingearbeitet. Vor Gebrauch jeder Seekarte sind daher die
noch gültigen P- und T- Berichtigungen zu berücksichtigen.
Da sich sehr oft z.B. Störungen an Schifffahrtszeichen, an Signalanlagen
oder kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten an Schleusen oder
Brücken ergeben, werden diese Informationen von den Sachbearbeitern des
WSA Wilhelmshaven in den "Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS)"
veröffentlicht.
Die BfS werden an den amtlichen Aushangstellen für das betreffende Seegebiet,
in dem die Aushangstelle liegt, und für die angrenzenden Reviere und Gebiete
zur Kenntnis gebracht. Einzelheiten, wie Anschriften und Zuständigkeitsbereiche
der Wasser- und Schifffahrtsämter sowie Aushangstellen für BfS, siehe
Handbuch für Brücken und Kartenhaus.
Wo zu dient sie?
In ihrem Zuständigkeitsbereich (Amtsbereich) werden die Bfs verteilt an
die Lotsenbrüderschaften, Verkehrszentralen, Agenturen, Hafenämter,
Wasserschutzpolizei Brücken und Schleusen sowie Vereine und Verbände,
wo sie dann nach Bedarf ausgehängt oder über Funk bekanntgegeben werden.
Die per BfS zu veröffentlichen Angaben dienen der schnellen Information
der Schifffahrt und bilden auch für das Bundesamt für Seeschiffahrt
und Hydrographie die Grundlagen für das Erstellen der wöchentlichen
"Nachrichten für Seefahrer (NfS)" und das Berichtigen der Seekarten,
Seehandbücher und anderen nautischen Unterlagen. Pro Jahr werden im Bereich
des WSA Wilhelmshaven ca. 50 - 60 Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS)
herausgegeben.
Verkehrssicherung
Auch im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht des WSA Wilhelmshaven ist
es deshalb unbedingt notwendig, die BfS rechtzeitig und vollständig herauszugeben.
Das "Nautische Büro" im WSA ist beim Erstellen der BfS auch auf
die Mitwirkung der Sachbearbeiter anderer Sachbereiche angewiesen, um rechtzeitig
Information über bevorstehende
Messprogramme, hydrologische Untersuchungen etc.,
besondere Unterhaltungs- und Ausbauarbeiten und
im Zusammenhang mit Strom- und schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen geplante
Maßnahmen (auch Kabel- und
Rohrverlegungen usw.), außergewöhnlichen Schlepp- und Schubverbänden,
Bergungsmaßnahmen mit
Auswirkungen auf die Schifffahrt,
wassersportliche Veranstaltungen (Regatten u.ä.) und sonstige Veranstaltungen
auf oder an der Seeschiffahrtsstraße. z.B. Landungen von Wasserflugzeugen,
um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten.
Wichtige Information auf der Binnenwasserstraße
Die BfS' im Binnenbereich können über das Elektronische Wasserstraßen
Informationssystem (ELWIS) www.elwis.de abgerufen werden.
Mit der Homepage www.elwis.de wurde von der Wasser- und Schiffahtsverwaltung
des
Bundes (WSV) eine zentrale Informationsstelle mit allen wichtigen Informationen
für
Schiffahrtstreibende auf Binnenwasserstraßen geschaffen.
Am 18. Dezember 2002 wurde die Version 2.0 von ELWIS-Abo in Betrieb genommen.
Bei ELWIS-Abo handelt es sich um einen Service, bei dem der Nutzer die Möglichkeit
hat, Informationen aus ELWIS zu abonieren.
Folgende Informationen stehen in ELWIS- Abo zur Verfügung:
- Nachrichten für die Binnenschiffahrt (NfB)
- Fahrrinnen- und Tauchtiefen der WSD Ost
- Wasserstände (Pegelinfo)
Rückfragen:
Bei Frage zum Thema wenden Sie sich bitte an den
Eric Jonas
Sachbereich 3, Schifffahrt, Nautische Angelegenheiten
Tel.: 04421/186-336
Fax: 04421/186-308
E-Mail: Eric.Jonas@wsv.bund.de